Der auf Filesharing spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke beschäftigt sich derweil mit der Frage, was die Nutzer jetzt zu befürchten haben: Dabei müsse zunächst zwischen Uploadern und Downloadern unterschieden werden. Nach Einschätzung von Solmecke werden die Uploader, also die Nutzer, die Musik oder Filme auf den Server hochladen, in der Regel sehr stark zivil- und strafrechtlich verfolgt. Wer urheberrechtlich geschütztes Material hochlade und einen Link dazu auf einer der typischen Linkwebsites veröffentliche, begehe eine Urheberrechtsverletzung und müsse mit Schadensersatzforderungen von rund 1.000 bis 2.000 Euro und der Einleitung eines Strafverfahrens rechnen.
Etwas anders sehe die Situation bei den Downloadern aus. Zwar liegt auch beim Herunterladen entsprechender Dateien ein Urheberrechtsverletzung vor, da die Anbieter hierbei aber in der Regel keine IP-Adressen speichern, sei eine Rückverfolgung kaum möglich. Aber selbst dann, wenn IP-Adressen gespeichert werden, geht Solmecke nicht davon aus das Downloader mit Schadensersatzforderungen rechnen müssen.
Quelle: Golem

